Pfandrechtsbestellung
Zur Pfandbestellung müssen Sie persönlich als Kreditnehmer und/ oder Grundstückseigentümer beim Notartermin im Österreich anwesend sein. Die Höhe des Pfandrechts richtet sich nachdem Kreditbetrag. Falls Sie das Objekt erst erwerben, erfolgt die Pfandbestellung in der
Regel gleichzeitig mit der Beurkundung des Kaufvertrags.
Ihr Notar hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Er schaut darauf, dass Sie nichts vergessen und niemand übervorteilt wird.
Haben Sie noch Fragen?
Unser Team steht Ihnen mit Rat & Tat zur Verfügung.
