Beglaubigungen, notarielle Protokolle und Notariatsakte
Ihr Notar steht für :
· Unabhängigkeit
· Neutralität - Unparteilichkeit
· Vertrauen - Integrität
· Diskretion
· Bestand und Gültigkeit
· Sicherheit

Beglaubigung, notarielle Protokolle und Notariatsakte

Ob Sie Ihre Unterschrift beglaubigen müssen oder eine beglaubigte Kopie eines Dokuments benötigen, ob Sie eine Tombola der Freiwilligen Feuerwehr überwacht oder Versammlung Ihres Fußballvereins beurkundet haben wollen, – der Notar ist Ihre kompetente Bezugsperson. Die notarielle Urkunde ist eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft.

Eine Besonderheit ist der vollstreckbare Notariatsakt (zum Beispiel wenn Sie jemandem ein Darlehen geben): Dieser Notariatsakt erspart Ihnen den Gerichtsprozess, wenn das Darlehen nicht vereinbarungsgemäß zurückgezahlt wird.

Übrigens, ob Sie es glauben oder nicht: Die Beglaubigung der Unterschrift beim Notar ist billiger als beim Gericht; und schneller geht es auch.